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Aktuelle Workshops

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

 

Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Unterrichtsvertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformklausel kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden. Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile nicht.

 

2. Unterricht

 

Der Unterricht wird nach Absprache erteilt und kann in Einzeleinheiten oder Blöcken gebucht werden. Der Präsenz-Unterricht findet in privaten Studioräumen in der Haberskircher Str. 31 in 86316 Friedberg oder im Studio KECK in der Schulgasse 15/6, 1180 Wien statt. Online-Unterricht findet über die Plattform Zoom statt und der Zugangslink wird vor Beginn der Unterrichtseinheit zur Verfügung gestellt.

 

3. Unterrichtsfristen

 

Einzelstunden sind innerhalb eines Monats, 5er- und 6er-Unterrichtsblocks innerhalb von 4 Monaten und 10er-Blocks innerhalb von 6 Monaten ab Buchungsdatum/auf der Rechnung ausgewiesenem Datum, einzulösen. Nach Ablauf der genannten Fristen besteht kein Anspruch auf Einlösung der gebuchten Unterrichtseinheiten.

 

4. Bezahlung

 

Die vereinbarte Vergütung ist spätestens bei Antritt einer gebuchten Einzelstunde, oder zur ersten Unterrichtseinheit eines Unterrichts-Blocks in bar zu entrichten oder im Voraus auf das in der Rechnung ausgewiesene Konto zu überweisen. Bei Überweisung der zu entrichtenden Vergütung sind die gebuchten Unterrichtseinheiten generell erst ab Zeitpunkt des Zahlungseinganges auf oben genanntem Konto gültig und können anschließend terminlich festgelegt werden.

 

5. Preise

 

Die Vergütung bemisst sich nach der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung, einsehbar unter www.jackyhoeger.com/unterricht.​​​

6. Zahlungsverzug

 

Versäumt der/die Schüler/in die Frist zur Barzahlung aus Ziffer 4 schuldhaft, kann die Dozentin die Unterrichtsleistung verweigern und die volle für die Unterrichtseinheit vereinbarte Vergütung verlangen. Dem/der Schüler/in bzw. dessen/deren Vertreter ist es trotzdem gestattet, das Nichtvorliegen eines Schadens oder das Vorliegen eines geringeren Schadens zu beweisen.

 

7. Unterrichtsausfall/Krankheit/Nicht-Erscheinen

 

Terminabsprachen sind grundsätzlich mit der Lehrkraft persönlich zu regeln. Eine Absage einer bereits festgelegten Unterrichtsstunde durch die Schülerin/den Schüler muss spätestens 48 Stunden vor dem Termin per E-Mail oder Telefon bei der Lehrkraft erfolgen. Bei schuldhafter Versäumnis dieser Frist kann die Dozentin die volle für die Unterrichtseinheit vereinbarte Vergütung verlangen. Dem/der Schüler/in bzw. dessen/deren Vertreter ist es trotzdem gestattet, das Nichtvorliegen eines Schadens oder das Vorliegen eines geringeren Schadens zu beweisen. Bei Verhinderung der Dozentin, (insbesondere auch kurzfristig im Falle von Auftrittsanfragen o. Ä.), holt diese den Unterricht nach Rücksprache mit dem/der Schüler/in nach. Die Schülerin/der Schüler verpflichtet sich im Falle von Präsenzunterricht􀁗, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn sie/er so krank ist, dass für die Lehrkraft eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht. Die Unterrichtsstunde kann auf Wunsch zur ausgemachten Zeit online abgehalten werden. Erscheint der/die Schüler/in unvorangekündigt nicht zum Unterricht, steht es der Dozentin nach Ablauf von 15 Minuten ohne Erscheinen des/der Schüler/in frei, die Stunde als nicht wahrgenommen anzurechnen und den Unterrichtsort oder das Zoom-Meeting zu verlassen. In diesem Fall wird die Stunde voll verrechnet.

Durch Buchung eines Angebotes erklärt sich der Schüler/die Schülerin mit den oben genannten Bedinungen einverstanden.​​

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